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Klimapaket – Das ändert sich für Hauseigentümer

„Das Klimapaket ist unter Dach und Fach. Es wurde Mitte November vom Bundestag angenommen und die wesentlichen Bestandteile Ende November vom Bundesrat verabschiedet. Ziel des Klimapakets ist es den CO2-Ausstoß zu reduzieren, um das Klima nicht weiter negativ zu beeinflussen. Auch Bauen und Wohnen sollen künftig klimafreundlicher werden.“ sagt ImmobilienMakler Gerdt Menne aus Bochum. „Dafür schafft die schwarz-rote Koalition neue Anreize. Wie verraten Ihnen, welche Neuerungen sich für Hauseigentümer ergeben.“ 

Der Anteil des Gebäudesektors an der CO2-Emission in Deutschland ist relativ hoch. Rund 14 Prozent der Gesamtemissionen werden von Gebäuden ausgestoßen. 26 Prozent der gesamten Energie in Deutschland werden für Heizung und Warmwasser verbraucht. Um dem entgegenzuwirken gibt es neue Regelungen in Bezug auf Heizung, Sanierungen und Energiepreise. Fielen auf den Gebäudesektor 2017 noch rund 132 Mio. Tonnen CO2, sollen es 2030 nur noch 70 Mio. Tonnen sein. Es ist geplant, dass die ersten Ergebnisse des Klimapakets 2020 auch tatsächlich bei den Bundesbürgern ankommen.

Zunächst einmal sieht das Klimapaket ein Verbot von Ölheizungen für Neubauten vor. Demnach soll es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erlaubt sein, in einem Neubau eine Ölheizung einzubauen, wenn in dem Gebäude auch eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist. Hausbesitzer sollen mit einem Zuschuss dazu bewegt werden ihre alte Öl- oder Gasheizung gegen eine klimafreundliche Anlage auszutauschen oder gleich ganz auf erneuerbare Energien umzusteigen. Es ist eine Austauschprämie geplant, die eine 40-prozentigen Förderung vorsieht, um Anreize für Austausch alter Heizungen zu schaffen. Zudem sollen auch Leasingangebote gefördert werden, damit sich noch mehr Haushalte die klimafreundlichen Heizarten leisten können. Wo erneuerbare Wärme nicht möglich ist, soll der Umstieg auf effiziente hybride Gasheizungen, die anteilig erneuerbare Energien verwenden, gefördert werden. In jedem Fall bleibt aber die Austauschpflicht für Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, bestehen. Sind für eine Ölheizung teure Reparaturen wie ein Brenneraustausch oder ein neuer Tank überfällig, sollten sich Hausbesitzer gut überlegen, ob sich der Umstieg auf klimafreundliche Alternativen nicht schon frühzeitig lohnt. 

Auch weitere Sanierungsmaßnahmen sollen gefördert werden. Dazu zählen der Austausch von alten Fenstern gegen Wärmeschutzfenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden. Die Förderung soll durch eine Steuererleichterung erfolgen. Von dem Steuerabzug profitieren Hauseigentümer aller Steuerklassen. Wer beispielsweise neue Fenster einbauen lässt, kann über drei Jahre verteilt seine Steuerschuld um 20 Prozent der Ausgabekosten für die neuen Fenster mindern. Auch die Förderung durch die KfW steht als Alternative zur Verfügung. Die bestehenden KfW-Förderprogramme sollen um zehn Prozent erhöht werden.

Schließlich soll eine Erhöhung der Erdgas- und Heizölpreise stattfinden. Heizöl wird durch die CO2-Bepreisung, die Teil des Klimapakets ist, von Jahr zu Jahr teurer werden. Im Jahr 2030 ist schon damit zu rechnen, dass ein Preisanstieg von 30 Prozent stattgefunden hat. Die Preise für Erdgas werden in diesem Zeitraum um rund 20 Prozent ansteigen. Die Strompreiszulage, die Verbraucher für den Ausbau erneuerbarer Energien zahlen, soll gesenkt werden. Eine Durchschnittsfamilie spart hierdurch aber nur wenige Euro im Monat. Weiterhin soll es auch zu einer Veränderung bei der Energieberatung für Wohngebäude kommen. Bei einem Eigentümerwechsel beispielsweise soll eine obligatorische Beratung eingeführt werden. Die geplanten Förderprogramme sollen die entstehenden Kosten für solche Beratungen abdecken.     

      

Sie möchten wissen, wie sich eine klimafreundliche Sanierung auf den Verkaufspreis Ihrer Immobilie auswirken könnte? Kontaktieren Sie uns jetzt! Wir beraten Sie gern.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © Faber14/Depositphotos.com

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